Schach Logistik GmbH · AMS-Handbuch
DIN ISO 45001:2018 · Rev. 3.1
Dok.-Nr. AMS-HB-001 · betriebsweit · gültig ab 27.05.2026
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Schach Logistik GmbH · Dok.-Nr. AMS-HB-001 · Rev. 3.1

Arbeitsschutz-
Managementsystem

Handbuch des Arbeitsschutzmanagementsystems der Schach Logistik GmbH nach DIN ISO 45001:2018 — Güterkraftverkehr und Logistik mit Schwerpunkt Entsorgungstransporte, betriebsweit gültig über sechs Leistungssparten und alle Unternehmensebenen.
DIN ISO 45001:2018
Kapitel 4–10 + Kapitel L + 5 Anhänge
BG Verkehr · LAVG · BALM
Stand: Mai 2026
Geschäftsführung
Schach Logistik GmbH · oberste Leitung §13 ArbSchG
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beratung & AMS-Koordination
PRO TEMPRE · Wolfram Löbnitz
externe Begleitung des AMS-Aufbaus
Geltungsbereich: Dieses AMS-Handbuch ist betriebsweit gültig für die Schach Logistik GmbH einschließlich aller Standorte, des Betriebshofs mit Eigenwerkstatt und Lager, des gesamten Fuhrparks sowie aller sechs Leistungssparten. Es gilt für alle Beschäftigten — Fahrer, Disposition, Werkstatt, Lager und kaufmännische Verwaltung — einschließlich befristet eingesetzter Kräfte sowie für Subunternehmer und Fremdfirmen, soweit sie im Wirkungsbereich des Unternehmens tätig werden.
KAP 0

Zweck, Geltungsbereich und Pflege

Dieses Handbuch beschreibt das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) der Schach Logistik GmbH. Es schafft den verbindlichen Rahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und ist zugleich die Grundlage des Ausbaus zu einem integrierten Managementsystem.

0.1 Zweck des Handbuchs

Das AMS-Handbuch dokumentiert, wie die Schach Logistik GmbH ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und den einschlägigen Vorschriften systematisch erfüllt. Es bildet die Aufbau- und Ablauforganisation des Arbeitsschutzes ab, benennt Verantwortlichkeiten über alle Unternehmensebenen und macht das System für Beschäftigte, Geschäftsführung, Gesellschafter, Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaft nachvollziehbar. Es ist das Systemdokument des AMS und verweist auf die operativen Bausteine — Gefährdungsregister, Gefährdungslandschaft, Dashboard, Reifegradmatrix und IMS-Roadmap.

0.2 Geltungsbereich

Das AMS gilt für alle Standorte, Fahrzeuge, Container, Arbeitsmittel und Tätigkeiten der Schach Logistik GmbH — von der kaufmännischen Verwaltung über die Disposition bis zur Fahr-, Umschlag- und Werkstatttätigkeit — sowie für alle Beschäftigten. Es erstreckt sich ausdrücklich auf alle sechs Leistungssparten (Kapitel L) und auf den Querschnitt Abfall- und Entsorgungstransport. Ausschlüsse von Anforderungen der DIN ISO 45001:2018 bestehen nicht.

0.3 Aufbau, Lenkung und Pflege

Das Handbuch folgt der High Level Structure der DIN ISO 45001:2018 (Kapitel 4–10). Ergänzend enthält es mit Kapitel L eine leistungsspartenbezogene Vertiefung, die Prozesse, Gefährdungen und Regulatorik je Sparte ausweist. Es wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen — bei neuen Tätigkeiten, Fahrzeugen, Rechtsänderungen oder nach Vorfällen — überprüft. Änderungen werden über die Revisionsangabe und die Revisionshistorie (Anhang E) nachgehalten. Die Lenkung dokumentierter Information ist in Kapitel 7.5 geregelt.

Revision 3.0 erweitert das Handbuch um die durchgängige Stakeholder- und Gesellschafteranalyse (4.2), das Vier-Ebenen-Verantwortungsmodell (5.3) und ein eigenes Kapitel zu den administrativen Prozessen (8.2). Freigabe der Geschäftsführung ausstehend
KAP 4

Kontext der Organisation

Die Schach Logistik GmbH legt ihr internes und externes Umfeld, die Erwartungen aller interessierten Parteien einschließlich der Gesellschafter sowie den Anwendungsbereich des AMS systematisch fest. Die Dreifach-Regulierung aus Arbeitsschutz-, Verkehrs- und Abfallrecht prägt diese Festlegungen.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 4
  • 4.1 — interne und externe Themen bestimmen, die das AMS beeinflussen
  • 4.2 — Erfordernisse und Erwartungen der Beschäftigten und interessierter Parteien ermitteln
  • 4.3 — Anwendungsbereich des AMS festlegen und dokumentieren
  • 4.4 — AMS und seine Prozesse einrichten, verwirklichen, aufrechterhalten
Aktivitäten & Umsetzung
  • Jährliche Kontextanalyse mit der Geschäftsführung; Dreifach-Regulierung würdigen
  • Parteien- und Gesellschafterregister führen und bewerten (4.2)
  • Anwendungsbereich über alle sechs Sparten aktuell halten (Anhang D)
  • AMS prozessorientiert verankern, IMS-Schnittstellen vorbereiten

4.1 Verstehen des Unternehmens und seines Kontexts

Die Schach Logistik GmbH ist ein inhabergeführtes Transport- und Logistikunternehmen mit Sitz im Berliner Umland (HRB 21007, Amtsgericht Frankfurt/Oder). Das Unternehmen erbringt gewerbliche Güterkraftverkehrs- und Containerdienstleistungen mit Schwerpunkt auf Container- und Transportlogistik für Entsorgungstransporte. Es betreibt einen gemischten Fuhrpark — Absetz- und Abrollkipper, Muldenkipper sowie Fracht-Lkw — und unterhält einen Betriebshof mit Eigenwerkstatt und Lager.

Die Beförderung von Abfällen, einschließlich überwachungsbedürftiger Abfälle, prägt das Tätigkeitsprofil. Dadurch unterliegt das Unternehmen neben dem Arbeitsschutz- auch dem Güterkraftverkehrs- sowie dem Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht. Diese Dreifach-Regulierung ist der prägende Kontextfaktor und begründet die Anlage des AMS als Basis eines integrierten Managementsystems (siehe IMS-Roadmap, Baustein 06).

Das Unternehmen aus AMS-Sicht — sechs Leistungssparten

LeistungssparteTätigkeitsklasseCharakteristik aus AMS-Sicht
L1 Absetzcontainer-ServiceBau · EntsorgungHebevorgänge mit Bügel-/Kettensystem; Standsicherheit, Freileitungen, öffentlicher Verkehrsraum
L2 Abrollcontainer-LösungenBau · EntsorgungHakenlift-Betrieb; Kippgefahr beim Abrollen, Quetsch-/Scherstellen am Hakengerät
L3 Muldenkipper-ServiceBau · SchüttgutAbkippvorgänge; Umkippen als folgenschwerste Unfallart, Staubexposition
L4 LKW-VermittlungVermittlung · SubunternehmerFremdvergabe; Verantwortungsabgrenzung, Eignungsprüfung, Koordination §8 ArbSchG
L5 FrachttransportFracht · FernverkehrLange Touren; Übermüdung, Ladungssicherung, Be-/Entladen an fremden Rampen
L6 Logistik-DienstleistungenLogistik · LagerUmschlag und Lagerung; Flurförderzeuge, Regalsicherheit, Lastenhandhabung

Externe Faktoren mit Wirkung auf den Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzrecht — ArbSchG, DGUV-Vorschriften; Aufsicht durch die staatliche Arbeitsschutzbehörde und die Berufsgenossenschaft Verkehr.
  • Güterkraftverkehrsrecht — GüKG, EU-Lizenz, Lenk- und Ruhezeiten (VO 561/2006), Tachografenpflicht, EU-Mobilitätspaket.
  • Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht — KrWG, NachwV, Beförderungserlaubnis, ADR bei gefährlichen Abfällen.
  • Fachkräftemangel im Berufskraftfahrerbereich → Personalknappheit, Termin- und Zeitdruck.
  • Konjunktur der Bau- und Entsorgungswirtschaft → schwankende Auslastung, Auftragsspitzen, Subunternehmer-Einsatz.
  • Witterung und Klima → Hitzebelastung in der Fahrerkabine, Glätte auf Hof und Kippstellen.

Interne Faktoren

  • Inhabergeführte Struktur mit kurzen Entscheidungswegen — die Geschäftsführung kann den Arbeitsschutz unmittelbar steuern.
  • Gemischter Fuhrpark mit unterschiedlichen Aufbauten — Prüf- und Wartungsregime je Fahrzeugtyp.
  • Betriebshof mit Eigenwerkstatt und Lager — innerbetrieblicher Verkehr, Werkstatt- und Lagerrisiken am Standort gebündelt.
  • Mehrsprachige Fahrerbelegschaft — Unterweisung und Sicherheitskommunikation müssen sprachlich gesichert sein.
  • Disposition als zentrale Steuerungs- und Kontrollinstanz — Schnittstelle zwischen Auftrag, Fahrzeug, Fahrer und Nachweisführung.
  • AMS im Aufbau, ausgelöst durch das Behörden-Audit am 27.05.2026 — strategisches Vorhaben der Geschäftsführung.

4.2 Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien und Gesellschafter

Folgende interessierte Parteien wirken auf das AMS ein. Ihre relevanten Anforderungen werden im Rechts- und Normkataster (Anhang B) erfasst und mindestens jährlich aktualisiert. Die Aufstellung umfasst ausdrücklich auch die Gesellschafter- und Kapitalgeberebene, da deren Erwartungen an Haftungsbegrenzung, Versicherbarkeit und Betriebsfortführung das AMS unmittelbar mitbestimmen.

Interessierte ParteiEbeneErwartung / Anforderung an das AMS
Gesellschafter / EigentümerShareholderWerterhalt des Unternehmens, Haftungsbegrenzung der Organe, Versicherbarkeit, Reputation, rechtssichere und fortführungsfähige Organisation
Geschäftsführungoberste LeitungErfüllung der Organisations- und Aufsichtspflicht (§13 ArbSchG, §130 OWiG), Vermeidung von Unfällen, Betriebsstabilität, bestandenes Behörden-Audit
Beschäftigte — Fahrer, Disposition, Werkstatt, Lager, VerwaltungoperativSichere Fahrzeuge und Arbeitsmittel, verständliche Unterweisung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Schutz von Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Beteiligung
BG Verkehr (zust. UVT)externWirksame Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Unfallverhütung, sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V2
Staatliche Arbeitsschutzbehörde (LAVG)externEinhaltung des ArbSchG, nachweisbare Arbeitsschutzorganisation, Auskunft und Begehung möglich
BALM · GüterkraftverkehrskontrolleexternEinhaltung von GüKG, Lenk- und Ruhezeiten, Lizenz- und Tachografenpflichten
Untere AbfallbehördeexternBeförderungserlaubnis, ordnungsgemäße Nachweisführung nach KrWG/NachwV
Auftraggeber / KundenMarktZuverlässige, sichere und rechtskonforme Auftragsabwicklung; Arbeitsschutz als Qualitäts- und Vergabekriterium
Subunternehmer / FremdfirmenMarktKlare Schnittstellen, abgestimmte Sicherheitsanforderungen, faire Eignungs- und Leistungsbewertung
Versicherer (Haftpflicht, Kfz, Sach)Kapital/RisikoNachweisbares Risikomanagement, geringe Schadenquote, dokumentierte Schutzmaßnahmen
Banken / Leasing- & KapitalgeberKapital/RisikoBetriebsfortführungsfähigkeit, Rechts- und Reputationsstabilität als Bonitätsfaktor
Anwohner / Nachbarschaft des BetriebshofsUmfeldVermeidung von Lärm, Staub und Verkehrsgefährdung durch den Hofbetrieb
Shareholder-Bezug: Das AMS ist nicht nur Pflichterfüllung gegenüber Beschäftigten und Behörden, sondern auch ein Instrument der Wertsicherung. Ein wirksames AMS senkt Unfall- und Ausfallkosten, schützt die Organe vor Haftung, stützt die Versicherbarkeit und die Bonität und sichert damit die Erwartungen der Gesellschafter- und Kapitalgeberebene.

4.3 Anwendungsbereich des AMS

Das AMS gilt für alle Beschäftigten, Tätigkeiten, Fahrzeuge und Standorte der Schach Logistik GmbH, einschließlich:

  • festangestellte Beschäftigte aller Funktionsbereiche (Fahrdienst, Disposition, Werkstatt, Lager, kaufmännische Verwaltung, Geschäftsführung);
  • befristet eingesetzte Kräfte und Aushilfen;
  • Subunternehmer und deren Personal, soweit im Auftrag und im Wirkungsbereich der Schach Logistik GmbH tätig (Sparte L4);
  • Fremdfirmen während ihrer Tätigkeit auf dem Betriebshof oder in der Werkstatt.

Eine vollständige Übersicht des Geltungsbereichs nach Leistungssparte mit den jeweiligen AMS-Schwerpunkten führt Anhang D.

Schnittstellen: An fremden Be- und Entladestellen sowie bei der Vermittlung von Subunternehmern treffen das AMS der Schach Logistik GmbH und die Verantwortungsbereiche Dritter aufeinander. Die Abgrenzung erfolgt nach §8 ArbSchG (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) und wird auftragsbezogen schriftlich geregelt.
KAP L

Leistungssparten — Prozesse, Gefährdungen, Regulatorik

Die Schach Logistik GmbH erbringt sechs unterscheidbare Leistungen. Jede Sparte hat einen eigenen Prozessablauf, ein eigenes Gefährdungsprofil und eine eigene regulatorische Kulisse. Dieses Kapitel deklinert sie einzeln durch — es ist der fachliche Kern des AMS und die Grundlage der sparten-bezogenen Gefährdungsbeurteilung (Baustein 02).

ABC
L1 · Absetzcontainer-Service
Bau · Entsorgung

Gestellung, Tausch und Abtransport von Absetzcontainern (Mulden mit Bügel-/Kettenaufhängung, ca. 3–10 m³) für Bauschutt, Sperrgut, Grünschnitt und Abfälle aller Art. Be- und Entladung über das Absetzkipper-Hydrauliksystem mit Kettengehänge.

Prozessablauf

1
Auftrag & DispositionAufnahme des Container-Auftrags (Abfallart, Stellplatz, Termin); Prüfung, ob für die Abfallart eine Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweis-Pflicht besteht; Fahrzeug- und Containereinteilung.
2
Anfahrt & StellplatzbeurteilungBeurteilung des Stellplatzes vor dem Absetzen: Tragfähigkeit und Neigung des Untergrunds, Freileitungen und Hindernisse über Kopf, Verkehrsraum, Platzbedarf für die Bügelbewegung.
3
AbsetzvorgangFahrzeug standsicher abstützen; Container über das Bügel-/Kettensystem anheben, ausschwenken und am Boden absetzen; Kettengehänge lösen.
4
BereitstellungContainer verbleibt beim Auftraggeber zur Befüllung; ggf. Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum mit Kennzeichnung und Beleuchtung.
5
Abholung & TransportBefüllten Container anheben (Lastaufnahme prüfen — Überladung, ungleiche Verteilung), Ladung sichern/abdecken, Transport zur Verwertungs-/Beseitigungsanlage.
6
Entladung & NachweisAbkippen an der Anlage; Wäge-/Übernahmebeleg; Begleit-/Übernahmeschein vervollständigen und der Disposition zurückgeben.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Pendeln und Ausbrechen des Containers beim HebenSchwere Quetsch- und Anstoßverletzungen.Kein Aufenthalt im Schwenkbereich; ruckfreies Heben; Anschlagmittel und Bügel vor jedem Einsatz sichtprüfen.
Versagen von Kette, Bügel oder AnschlagmittelnAbsturz des Containers, Personen darunter.Regelmäßige Prüfung der Anschlag- und Hebeeinrichtungen durch befähigte Person; Ablegereife-Kriterien beachten.
Unzureichende Standsicherheit des FahrzeugsUmkippen des Absetzkippers beim Heben.Vollständiges Abstützen; Untergrund auf Tragfähigkeit und Neigung beurteilen; Lastgrenzen einhalten.
Kontakt der Hebevorrichtung mit FreileitungenStromschlag, Lichtbogen, lebensgefährlich.Stellplatz auf Leitungen über Kopf prüfen; Sicherheitsabstände einhalten; im Zweifel Netzbetreiber einbeziehen.
Aufstellung im öffentlichen VerkehrsraumAnfahren des Containers, Gefährdung Dritter.Aufstellgenehmigung beim zuständigen Polizeiabschnitt; Warnkennzeichnung und Beleuchtung; Meldung der Stellorte an die Disposition.

Regulatorische Anforderungen

  • DGUV Vorschrift 70 / 79 — Fahrzeuge und Hebeeinrichtungen — sicherer Betrieb der Absetzkipper.
  • BetrSichV — Prüfung der Hebe- und Anschlagmittel durch befähigte Person.
  • StVO §32 / Sondernutzung — Aufstellgenehmigung für Container im öffentlichen Straßenraum.
  • KrWG · NachwV — Nachweis-/Begleitscheinpflicht bei überwachungsbedürftigen Abfällen.
ARC
L2 · Abrollcontainer-Lösungen
Bau · Entsorgung

Gestellung und Abtransport von Abrollcontainern (10–40 m³) mit Hakenlift-System. Aufnahme und Ablage über das Hakengerät durch Auf- bzw. Abrollen über die Heckrolle des Trägerfahrzeugs.

Prozessablauf

1
Auftrag & DispositionAuftragsaufnahme, Abfallart- und Nachweisprüfung, Einteilung von Trägerfahrzeug und Container.
2
StellplatzbeurteilungPrüfung von Untergrund, Gefälle, Rangier- und Abrollfläche sowie Freileitungen.
3
Aufnahme per HakenliftAnhaken des Containers; Aufrollen über die Heckrolle; Verriegelung kontrollieren.
4
TransportLadung sichern und abdecken; Schwerpunkt- und Höhenlage beachten; Transport zur Anlage oder zum nächsten Stellplatz.
5
Ablage / WechselContainer kontrolliert abrollen und ablegen; bei Containerwechsel leeren Container gegen vollen tauschen.
6
Entladung & NachweisAbkippen an der Anlage; Übernahme-/Begleitschein und Wägebeleg dokumentieren.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Kippen des Fahrzeugs beim AbrollenUmsturz des Trägerfahrzeugs durch hohen Schwerpunkt des angehobenen Containers.Abrollen nur auf tragfähigem, ebenem Untergrund; Container nicht überladen und gleichmäßig beladen; Hersteller-Grenzwerte einhalten.
Ausbrechen oder Abgleiten des ContainersUnkontrollierte Bewegung beim Auf-/Abrollvorgang.Verriegelung vor Fahrt prüfen; Vorgang gleichmäßig und beobachtet ausführen; Heckbereich freihalten.
Quetsch- und Scherstellen am HakensystemHand-/Fußverletzungen am beweglichen Hakengerät.Sicherheitsabstand zum Hakengerät; keine Eingriffe bei laufender Hydraulik; Unterweisung am konkreten Gerät.
Personen im Gefahrbereich hinter dem FahrzeugAnfahren oder Erfassen beim Rangieren und Abrollen.Heckbereich vor dem Vorgang sichern; bei unübersichtlicher Lage Einweiser; Rückfahrwarneinrichtung.

Regulatorische Anforderungen

  • DGUV Vorschrift 70 — Sicherer Betrieb der Abrollkipper und Hakenlift-Systeme.
  • BetrSichV — Prüfung des Hakenlift-Systems; Betriebsanweisung am Gerät.
  • VDI 2700 ff. — Ladungssicherung des Containerinhalts.
  • KrWG · NachwV — Nachweisführung bei überwachungsbedürftigen Abfällen.
MUK
L3 · Muldenkipper-Service
Bau · Schüttgut

Transport und Abkippen von Schüttgütern (Sand, Kies, Aushub, mineralische Abfälle) mit Kipperfahrzeugen. Entladung durch hydraulisches Kippen der Mulde an der Abkippstelle.

Prozessablauf

1
Auftrag & DispositionAuftragsaufnahme (Gut, Menge, Anfahr- und Abkippstelle); Fahrzeugeinteilung; bei Abfällen Nachweisprüfung.
2
BeladungBeladung an der Anfallstelle; gleichmäßige Lastverteilung; zulässiges Gesamtgewicht einhalten.
3
TransportLadungssicherung bzw. Abdeckung gegen Verwehung; Transport zur Abkippstelle.
4
Abkippstellen-BeurteilungUntergrund auf Tragfähigkeit und Seitenneigung prüfen; Freileitungen über Kopf erfassen; Rangierraum sichern.
5
AbkippvorgangFahrzeug gerade und auf festem Grund positionieren; Mulde anheben und Gut abkippen; auf anhaftendes Material achten.
6
NachlaufMulde vollständig ablassen vor Weiterfahrt; Beleg-/Nachweisführung.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Umkippen des Fahrzeugs beim AbkippenHäufigste schwere Unfallart — Umsturz durch Schwerpunktverlagerung der angehobenen Mulde bei Seitenneigung, weichem oder ungleichem Untergrund oder anhaftendem Material.Abkippen nur auf festem, ebenem Grund; Fahrzeug exakt gerade ausrichten; bei anhaftendem/anfrierendem Material Mulde nicht voll ausfahren; Herstellervorgaben beachten.
Kontakt der angehobenen Mulde mit FreileitungenStromschlag, lebensgefährlich.Abkippstelle auf Leitungen über Kopf prüfen; Mindestabstände einhalten; bei Leitungsnähe nicht abkippen.
Herabfallendes oder nachrutschendes SchüttgutVerschüttung von Personen im Heckbereich.Heckbereich beim Abkippen freihalten; kein Aufenthalt hinter der angehobenen Mulde.
StaubexpositionEinatembare Stäube bei mineralischen Gütern.Befeuchtung, Abdeckung; Atemschutz je Gefährdungsbeurteilung; Kabine geschlossen halten.
Rückwärtsfahren an der AbkippstelleAnfahren von Personen auf unübersichtlichen Kippstellen.Einweiser; Rückfahrkamera/-warner; Schrittgeschwindigkeit.

Regulatorische Anforderungen

  • DGUV Vorschrift 70 — Sicherer Betrieb von Kipperfahrzeugen.
  • DGUV Information Erdbau/Kippbetrieb — Standsicherheit beim Abkippen; Verhalten an Kippstellen.
  • StVZO · §22 StVO — Lastverteilung, zulässiges Gesamtgewicht, Verwehungsschutz.
  • KrWG — bei mineralischen Abfällen Einstufung und Nachweisführung.
LKV
L4 · LKW-Vermittlung
Vermittlung

Vermittlung von Transportkapazität und Fahrzeugen — Einsatz eigener sowie disponierter Fremdfahrzeuge und Subunternehmer zur Deckung von Auftragsspitzen.

Prozessablauf

1
Bedarf & VermittlungAbgleich von Auftragsbedarf und verfügbarer Kapazität; Auswahl geeigneter Subunternehmer/Fahrzeuge.
2
EignungsprüfungPrüfung von Güterkraftverkehrserlaubnis/EU-Lizenz, Versicherung und Qualifikation des Subunternehmers.
3
Beauftragung & EinweisungAuftragsübergabe; Abstimmung der Schnittstellen und der sicherheitsrelevanten Vorgaben.
4
Durchführung & KontrolleBegleitung der Abwicklung; Rückmeldung von Abweichungen.
5
BewertungBewertung der Leistung des Subunternehmers für künftige Vergaben.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Unklare VerantwortungsabgrenzungLücken in Arbeitsschutz- und Halterverantwortung zwischen Schach Logistik und Subunternehmer.Schriftliche Festlegung der Schnittstellen und Verantwortlichkeiten vor Auftragsbeginn.
Unzureichende Qualifikation vermittelter FahrerFahr- und Tätigkeitsrisiken durch nicht unterwiesenes Fremdpersonal.Nachweis von Führerschein, Berufskraftfahrer-Qualifikation und — soweit nötig — ADR vor Einsatz; sicherheitsbezogene Einweisung.
Mängel an FremdfahrzeugenEinsatz nicht verkehrs- oder betriebssicherer Fahrzeuge.Anforderung von Prüfnachweisen; stichprobenhafte Kontrolle; Ausschluss mangelhafter Fahrzeuge.

Regulatorische Anforderungen

  • GüKG — Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. EU-Lizenz auch der eingesetzten Subunternehmer.
  • ArbSchG §8 — Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber — Koordination und Unterrichtung.
  • Halterverantwortung (StVG/StVZO) — Abgrenzung der Halter- und Aufsichtspflichten.
FRT
L5 · Frachttransport national & international
Fracht

Maßgeschneiderte Frachtlösungen für nationale und internationale Transporte von Stück- und Schüttgut.

Prozessablauf

1
Auftrag & TourenplanungAuftragsannahme; Routen-, Lenkzeit- und Terminplanung; bei Auslandsfahrten Prüfung länderspezifischer Vorgaben.
2
Beladung & LadungssicherungLastverteilung; formschlüssige bzw. kraftschlüssige Ladungssicherung nach VDI 2700.
3
BeförderungDurchführung unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten; bei grenzüberschreitendem Verkehr Beachtung von Kabotage- und Entsenderegeln.
4
EntladungEntladung an — auch fremden — Rampen und Stellen; Schnittstellenabstimmung vor Ort.
5
AbschlussFrachtdokumente (CMR) und Abliefernachweise vervollständigen.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Unzureichende LadungssicherungVerrutschen oder Umstürzen der Ladung; Gefährdung von Fahrer und Dritten.Ladungssicherung nach VDI 2700 ff.; geeignete Zurrmittel; Kontrolle vor Fahrtantritt.
Übermüdung bei langen TourenKonzentrationsverlust, Sekundenschlaf — besonders bei Fernverkehr.Realistische Tourenplanung; konsequente Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten; Tachografenauswertung.
Belastungen im AuslandseinsatzLange Abwesenheit, fremde Vorschriften und Sprache, ungewohnte Rampen.Vorab-Information zu Zielländern; mehrsprachige Hinweise; Erreichbarkeit der Disposition.
Be- und Entladung an fremden RampenAbsturz, Quetschung an unbekannten Verladestellen.Sicherheitsunterweisung; Beurteilung der fremden Verladestelle; bei Mängeln Rückmeldung.

Regulatorische Anforderungen

  • VO (EG) 561/2006 — Lenk- und Ruhezeiten; Tachografenpflicht.
  • CMR — Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
  • EU-Mobilitätspaket — Kabotage- und Entsenderegeln im grenzüberschreitenden Verkehr.
  • VDI 2700 ff. — Ladungssicherung im Straßentransport.
LOG
L6 · Logistik-Dienstleistungen
Logistik · Lager

Komplettlösungen von Transport bis Lagerung — Umschlag, Zwischenlagerung und Bereitstellung von Gütern.

Prozessablauf

1
Annahme & UmschlagWarenannahme; Umschlag zwischen Fahrzeug und Lager mit Flurförderzeugen.
2
EinlagerungEinlagerung in Regal- oder Blocklager; Beachtung von Lastgrenzen und Stapelhöhen.
3
Lagerung & BereitstellungBestandsführung; Kommissionierung und Bereitstellung zur Auslieferung.
4
Auslagerung & VerladungAuslagerung und Verladung; Ladungssicherung für den Weitertransport.

Spartenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

GefährdungWirkungSchutzmaßnahmen
Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen)Anfahren von Personen, Kippen, herabfallende Last.Staplerschein und jährliche Unterweisung; Trennung von Stapler- und Fußverkehr; geprüfte Geräte.
Lagereinrichtungen und RegaleEinsturz oder Beschädigung von Regalen durch Anfahrschäden oder Überlast.Anfahrschutz; jährliche Regalprüfung durch befähigte Person; Lastschilder beachten.
Manuelle Lastenhandhabung beim KommissionierenMuskel-Skelett-Belastung.Hebehilfen; rückengerechtes Arbeiten; Begrenzung der Lastgewichte.
Stolper-, Rutsch- und SturzgefahrenVerletzungen auf Lager- und Umschlagflächen.Ordnung und Sauberkeit; markierte Verkehrswege; Beleuchtung.

Regulatorische Anforderungen

  • DGUV Vorschrift 68 — Flurförderzeuge — Betrieb und Befähigung.
  • DGUV Regel 108-007 — Lagereinrichtungen und -geräte; Regalprüfung.
  • ArbStättV · ASR A1.8 — Verkehrswege, Lager- und Umschlagflächen.
  • LasthandhabV — manuelle Handhabung von Lasten.
Querschnitt · Abfall- und Entsorgungstransport
überlagert L1 · L2 · L3

Sobald Container- oder Kipperleistungen (L1–L3) Abfälle betreffen, tritt das Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht hinzu. Es überlagert die jeweilige Sparte mit zusätzlichen Prozess-, Dokumentations- und Qualifikationspflichten und ist der Treiber für den Ausbau zum Entsorgungsfachbetrieb (IMS-Stufe 3).

Zusätzliche Pflichten beim Abfalltransport

  • Abfalleinstufung — Zuordnung jedes Transportguts zu Abfallschlüssel und Gefährlichkeitseinstufung vor der Beförderung.
  • Nachweisverfahren — Begleitschein bei besonders überwachungsbedürftigen, Übernahmeschein bei überwachungsbedürftigen Abfällen; vollständige Eintragungen, Rücklauf und Auswertung durch die Disposition.
  • Beförderungserlaubnis — Erlaubnis bzw. Anzeige nach §§ 53/54 KrWG für die Beförderung gefährlicher Abfälle.
  • Gefahrgut-Schnittstelle — Bei gefährlichen Abfällen, die zugleich Gefahrgut sind, gelten ADR/GGVSEB — Fahrer-ADR-Schein, Kennzeichnung, Beförderungspapiere, Notfallausrüstung.
  • Betriebstagebuch — Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit als Grundlage von Überwachung und EfB-Zertifizierung.
KAP 5

Führung und Beteiligung der Beschäftigten

Die Geschäftsführung trägt die Letztverantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nach §13 ArbSchG. Verantwortung wird über vier Unternehmensebenen — von der Gesellschafterebene bis zum einzelnen Beschäftigten — geregelt; Beteiligung erfolgt aktiv und institutionalisiert.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 5
  • 5.1 — Führung und Verpflichtung der obersten Leitung nachweisen
  • 5.2 — Arbeitsschutzpolitik festlegen, kommunizieren, bereithalten
  • 5.3 — Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse zuweisen
  • 5.4 — Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten sicherstellen
Aktivitäten & Umsetzung
  • Arbeitsschutzpolitik verabschieden und am Betriebshof aushängen
  • Pflichtenübertragung schriftlich über alle vier Ebenen (Anhang A)
  • Beauftragte bestellen (FaSi, Betriebsarzt, Brandschutz, Gefahrgut/Abfall)
  • Sicherheitsgespräche, Mängelmelder und mehrsprachige Beteiligung etablieren

5.1 Führung und Verpflichtung der obersten Leitung

Die Geschäftsführung der Schach Logistik GmbH bekennt sich zu ihrer Verantwortung nach §13 ArbSchG. Sie übernimmt die Gesamtverantwortung für das AMS und stellt sicher, dass:

  • der Arbeitsschutz in alle betrieblichen Prozesse und Entscheidungen — insbesondere in die Disposition und die Beschaffung — integriert ist;
  • die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen bereitgestellt werden;
  • eine Arbeitsschutzpolitik (Kap. 5.2) verabschiedet, kommuniziert und gelebt wird;
  • Verantwortlichkeiten und Befugnisse über alle Ebenen klar zugewiesen und schriftlich übertragen sind (Anhang A);
  • die im AMS festgelegten Ziele erreicht und ihre Wirksamkeit jährlich in der Managementbewertung bewertet wird;
  • eine Kultur etabliert wird, die Beschäftigte ermutigt, Gefährdungen, Vorfälle und Beinaheunfälle ohne Sanktionsfurcht zu melden.
Gesellschafterebene: Die Gesellschafter wirken über die Bestellung und Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Bereitstellung von Kapital auf das AMS ein. Sie erwarten ein funktionierendes AMS als Beitrag zu Haftungsbegrenzung, Versicherbarkeit und Werterhalt (siehe 4.2). Die Geschäftsführung berichtet der Gesellschafterebene über wesentliche Arbeitsschutzkennzahlen und über das Ergebnis der Managementbewertung.

5.2 Arbeitsschutzpolitik

Die Schach Logistik GmbH verpflichtet sich zu einer aktiven Politik der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Politik wird von der Geschäftsführung verabschiedet, jährlich überprüft und allen Beschäftigten zugänglich gemacht.

Auszug aus der Arbeitsschutzpolitik:

„Die Schach Logistik GmbH befördert Güter und Abfälle sicher, zuverlässig und rechtskonform. Diesen Anspruch verstehen wir auch als Versprechen gegenüber unseren Beschäftigten. Wir verpflichten uns:

  • sichere Fahrzeuge, Container, Hebe- und Arbeitsmittel bereitzustellen und in geprüftem Zustand zu halten;
  • Gefährdungen vorrangig zu beseitigen und — wo nicht möglich — nach dem STOP-Prinzip zu reduzieren;
  • geltendes Recht einzuhalten, insbesondere ArbSchG, DGUV-Vorschriften, GüKG, Lenk- und Ruhezeiten sowie das Abfall- und Gefahrgutrecht;
  • realistisch zu disponieren und die Lenk- und Ruhezeiten konsequent zu wahren;
  • die Beschäftigten verständlich — auch mehrsprachig — zu unterweisen und aktiv zu beteiligen;
  • der psychischen Belastung durch Termindruck und Alleinarbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
  • das AMS fortlaufend zu verbessern."

Verabschiedung durch die Geschäftsführung — Datum bei Freigabe einzutragen

5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse — vier Ebenen

Verantwortung für den Arbeitsschutz wird über vier Unternehmensebenen geregelt. Die Pflichtenübertragung erfolgt schriftlich (Anhang A); jede Ebene trägt Verantwortung im Rahmen ihrer Entscheidungs- und Weisungsbefugnis.

1
Gesellschafter / EigentümerBestellen die Geschäftsführung, stellen Kapital bereit, erwarten ein wirksames AMS zur Haftungsbegrenzung und Wertsicherung. Keine operative Arbeitsschutzverantwortung, aber Adressat des Berichtswesens.
2
Geschäftsführung — oberste LeitungLetztverantwortung nach §13 ArbSchG und §130 OWiG. Verabschiedet Politik und Ziele, stellt Ressourcen bereit, bestellt die Beauftragten, leitet die Managementbewertung.
3
Betriebliche Führung — Disposition, Fuhrpark-, Werkstatt- und LagerleitungSetzt den Arbeitsschutz im Tagesbetrieb um: realistische Disposition, Fahrzeug- und Prüfregime, Unterweisung, Begehung, Mängelbeseitigung. Erste operative Verantwortungsebene.
4
Beschäftigte — Fahrer, Werkstatt, Lager, VerwaltungWenden Schutzmaßnahmen an, führen Abfahrtkontrollen durch, nutzen PSA, melden Mängel und Beinaheunfälle, nehmen an Unterweisungen teil (§§15, 16 ArbSchG).

Funktionsträger und Beauftragte

Geschäftsführung
  • Letztverantwortung §13 ArbSchG
  • Bestellung der Beauftragten
  • Pflichtenübertragung schriftlich
  • Ressourcen bereitstellen
  • Managementbewertung leiten
Fachkraft f. Arbeitssicherheit
  • Beratung in allen Arbeitsschutzfragen
  • Begehungen, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
  • AMS-Koordination
  • Bericht an die Geschäftsführung
  • Kontakt zur BG Verkehr
Betriebsarzt
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
  • Beratung zu Fahrtauglichkeit
  • Eingliederungsberatung
  • Teilnahme an der ASA-Sitzung
Disposition
  • Realistische Touren- und Lenkzeitplanung
  • Fahrzeug-/Auftragszuordnung
  • Nachweisprüfung bei Abfalltransporten
  • Erreichbarkeit für Fahrer auf Tour
Fuhrpark- / Werkstattleitung
  • Prüf- und Wartungsregime der Fahrzeuge
  • UVV-Prüfungen veranlassen
  • Werkstattsicherheit
  • Mängelfahrzeuge sperren
Lagerleitung
  • Flurförderzeug- und Regalsicherheit
  • Verkehrswege und Ordnung
  • Jährliche Regalprüfung veranlassen
  • Unterweisung Lagerpersonal
Sicherheitsbeauftragte
  • Beobachten und melden (DGUV V1 §20)
  • Kollegen sensibilisieren
  • Begehungen begleiten
  • Mängelmelder-Workflow
Brandschutzbeauftragter
  • Brandschutzordnung
  • Notfall- und Räumungsübung
  • Ausbildung Brandschutzhelfer
  • Feuerlöscherprüfung koordinieren
Gefahrgut- & Abfallbeauftragter
  • ADR-Pflichten überwachen
  • Nachweisführung KrWG/NachwV
  • Schulung der Fahrer
  • Betriebstagebuch
Befähigte Personen
  • Wiederkehrende Prüfung Hebe-/Anschlagmittel
  • Ablegereife-Kriterien anwenden
  • Prüfprotokolle führen
Ersthelfer
  • Erstversorgung Betrieb und Tour
  • Verbandbuch führen
  • Auffrischung alle 2 Jahre
Beschäftigte / Fahrer
  • Eigene Sicherheit, Abfahrtkontrolle
  • Mängel und Beinaheunfälle melden
  • An Unterweisung teilnehmen
  • PSA verwenden

Prozessverantwortung der externen Arbeitsschutzbetreuung

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Schach Logistik GmbH wird extern erbracht. Über die beratende Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hinaus werden die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Arbeitsschutzbetreuer) und der Betriebsarzt mit einer klaren, dokumentierten Prozessverantwortung für die ihnen zugeordneten AMS-Prozesse betraut. Sie sind damit nicht nur Berater, sondern verantwortliche Prozess-Owner mit Bericht- und Eskalationspflicht.

Externe Fachkraft f. Arbeitssicherheit — Prozess-Owner
  • Gefährdungsbeurteilung und deren Fortschreibung
  • Begehungs- und Auditprogramm
  • Unterweisungs- und Belehrungskonzept
  • Kennzahlen- und Maßnahmenverfolgung
  • verbindliche Bericht- und Eskalationspflicht an die Geschäftsführung
Betriebsarzt — Prozess-Owner
  • arbeitsmedizinische Vorsorge und Vorsorgekataster
  • Beratung zu Fahr- und Tätigkeitstauglichkeit, Eingliederung
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • verbindliche Rückmeldung an die Geschäftsführung
Verbindlichkeit: Die Prozessverantwortung wird über die schriftliche Bestellung (Anhang A) und eine Leistungsvereinbarung mit definierten Mitwirkungs-, Bericht- und Eskalationspflichten sowie festen Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 verbindlich gemacht. Die Erfüllung wird in der Managementbewertung (Kap. 9.3) bewertet. Die Letztverantwortung des Arbeitgebers nach §13 ArbSchG bleibt unberührt — die externe Betreuung trägt Prozess-, nicht Arbeitgeberverantwortung.

5.4 Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten

Die Beteiligung der Beschäftigten erfolgt über mehrere Kanäle:

  • Sicherheitsgespräche / Unterweisungsrunden — regelmäßige Besprechung von Gefährdungen, Vorfällen und Schutzmaßnahmen mit Fahrern, Werkstatt- und Lagerpersonal;
  • Arbeitsschutzausschuss (ASA) — sofern nach ASiG §11 einzurichten, mit Geschäftsführung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und betrieblicher Führung;
  • Mängelmelder — niedrigschwellige Meldemöglichkeit für alle Beschäftigten, auch anonym;
  • Rückmeldung aus dem Fahrdienst — die Disposition nimmt Hinweise zu Stellplätzen, Rampen und Fahrzeugzuständen auf und leitet sie weiter;
  • mehrsprachige Beteiligung — Unterweisung und Hinweise werden in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache gegeben; Verständnis wird kontrolliert.
KAP 6

Planung

Die Planung umfasst die systematische Gefährdungsidentifikation, die Risikobewertung und die Festlegung von Arbeitsschutzzielen. Operatives Werkzeug ist das Gefährdungsregister; die Visualisierung leistet die Gefährdungslandschaft.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 6
  • 6.1.1 — Risiken und Chancen für das AMS bestimmen
  • 6.1.2 — Gefährdungen ermitteln, Risiken und Chancen beurteilen
  • 6.1.3 — bindende rechtliche und andere Verpflichtungen bestimmen
  • 6.1.4 — Maßnahmen planen; 6.2 — Arbeitsschutzziele festlegen
Aktivitäten & Umsetzung
  • Gefährdungsregister sparten-differenziert führen (Baustein 02)
  • Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchführen (Kap. 6.3)
  • Rechts- und Normkataster jährlich aktualisieren (Anhang B)
  • Maßnahmen nach STOP ableiten; SMART-Ziele jährlich festlegen

6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen

6.1.1 Allgemeines

Die Schach Logistik GmbH identifiziert systematisch Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die rechtlichen und anderen bindenden Anforderungen (Anhang B) sowie Chancen zur Verbesserung der Arbeitsschutzleistung. Risiken werden über alle Ebenen betrachtet — von der strategischen Ebene (Versicherbarkeit, Compliance, Reputation) über die betriebliche Ebene (Fahrzeugverfügbarkeit, Termindruck) bis zur Tätigkeitsebene (die 32 Gefährdungen des Registers).

6.1.2 Gefährdungsidentifikation und Risikobewertung

Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG erfolgt sparten- und tätigkeitsbezogen:

1. Sparten-Register 2. Tätigkeitsknoten 3. Risikobewertung W×S 4. Maßnahmen (STOP) 5. Restrisiko & Wirksamkeit

Das Gefährdungsregister erfasst 32 Gefährdungen, sparten-differenziert über alle sechs Leistungssparten, mit Eintrittswahrscheinlichkeit (W) und Schadensschwere (S), daraus der Risikoprioritätszahl, sowie Ausgangs- und Restrisiko. Die Gefährdungslandschaft ordnet die Gefährdungen 38 Tätigkeitsknoten zu. Anlässe für eine Aktualisierung: neue Tätigkeit, neues Fahrzeug, Rechtsänderung, Unfall oder Beinaheunfall, Erkenntnis aus Begehung oder Audit.

6.1.3 Bestimmung der bindenden Verpflichtungen

Das Rechts- und Normkataster (Anhang B) erfasst die einschlägigen Vorschriften aus Arbeitsschutz-, Verkehrs- und Abfallrecht. Es wird mindestens jährlich aktualisiert; Quellen sind insbesondere die BG Verkehr, die DGUV sowie die einschlägigen Fachinformationsdienste.

6.1.4 Planung von Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

StufeBeschreibungBeispiel Schach Logistik
SubstitutionGefährdung an der Quelle vermeidenAnnahme nur sachgerecht verpackter Abfälle; Verzicht auf vermeidbare Gefahrstoffe
TechnischBauliche und technische SchutzmaßnahmenRückfahrkamera und Abbiegeassistent; Reifenkäfig; geprüfte Hebeeinrichtungen
OrganisatorischVerfahrensregelung, Schulung, AnweisungEinweiser beim Rangieren; realistische Tourenplanung; Stellplatzbeurteilung
PersonenbezogenPersönliche SchutzausrüstungWarnkleidung, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Atemschutz nach Beurteilung

6.2 Arbeitsschutzziele und Planung zu deren Erreichung

Die Geschäftsführung legt auf Basis des Gefährdungsregisters und der Reifegradmatrix jährlich Arbeitsschutzziele fest. Ziele für 2026 (Auszug; Status im AMS-Dashboard):

ZielKennzahl / ErgebnisFristVerantwortlich
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ausarbeitenVerfahren und Maßnahmenplan vorliegendvor 27.05.2026Geschäftsführung + FaSi
Unterweisungs- und Prüfnachweise je Sparte bündelnvollständige Nachweismappevor 27.05.2026Disposition + Werkstattleitung
DGUV-V2-Betreuung vollständig bestellenFaSi und Betriebsarzt schriftlich bestelltQ3 2026Geschäftsführung
Begehungsprogramm Betriebshof aufsetzenRegelbegehung mit Protokoll etabliertQ3 2026FaSi + Betriebsleitung
Prüffristenkataster Fahrzeuge und Hebemittelvollständig, terminüberwachtQ3 2026Fuhrpark-/Werkstattleitung

Die Ziele werden in der jährlichen Managementbewertung (Kap. 9.3) bewertet und fortgeschrieben.

6.3 Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG sind psychische Belastungen ausdrücklicher Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Im Güterkraftverkehr sind sie durch Termindruck, Alleinarbeit und lange Touren besonders ausgeprägt. Die nachstehende einfache Gefährdungsbeurteilung folgt den Merkmalsbereichen der GDA-Leitlinie „Psychische Belastung" und ist die Grundlage des Maßnahmenplans. Sie ist bewusst schlank gehalten und wird bei Bedarf vertieft.

MerkmalsbereichBelastungsfaktor bei Schach LogistikBewertungMaßnahmen
Arbeitsinhalt / -aufgabeHohe Verantwortung für Fahrzeug, Ladung und Dritte; phasenweise Monotonie auf langen Touren; emotional fordernde Situationen an Be-/EntladestellenmittelKlare Auftrags- und Tourenvorgaben; Tätigkeitswechsel zwischen Sparten; Handlungsspielraum bei der Routenwahl belassen
ArbeitsorganisationTermin- und Zeitdruck durch enge Touren und Lieferfenster; nicht planbare Wartezeiten an fremden Rampen; Druck auf die Lenk- und RuhezeitenhochRealistische Tourenplanung mit Pufferzeiten; konsequente Tachografenauswertung; Rückmeldung von Überlast an die Disposition
Soziale BeziehungenKonfliktlagen mit Disposition, Auftraggebern und an Anlagen; Alleinarbeit auf Tour mit geringem TeamkontaktmittelVerlässliche Erreichbarkeit der Disposition; regelmäßige Sicherheitsgespräche; Regeln für den Umgang mit Konflikten
ArbeitsumgebungLärm, Ganzkörper-Vibration und Hitze in der Fahrerkabine; wechselnde, teils unbekannte EinsatzortemittelErgonomische, gefederte Fahrersitze; Klimatisierung; Erholpausen; Vorab-Information zu Einsatzorten
ArbeitszeitNacht- und Fernfahrten, lange Abwesenheit von zu Hause, unregelmäßige und früh beginnende ArbeitszeitenhochTouren- und Schichtrotation; Begrenzung von Fern- und Nachtfahrten je Fahrer; verlässliche Ruhezeiten und Heimfahrten

Verfahren

Die Belastung wird durch Mitarbeitergespräche und eine kurze, anonyme Befragung der Fahr-, Dispositions-, Werkstatt- und Lagerbeschäftigten erhoben, durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewertet und der Geschäftsführung berichtet. Der Maßnahmenplan wird mit Verantwortlichen und Fristen versehen, im AMS-Dashboard verfolgt und in der Managementbewertung bewertet. Die Beurteilung wird mindestens alle drei Jahre sowie anlassbezogen — nach Vorfällen, bei Änderung der Touren- oder Personalstruktur — wiederholt.

Bezug zum BGM: Die hier abgeleiteten Maßnahmen sind zugleich Handlungsfeld des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (Kap. 7.6). Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsförderung greifen bei der psychischen Gesundheit unmittelbar ineinander.
KAP 7

Unterstützung

Ressourcen, Kompetenz, Bewusstsein, Kommunikation und dokumentierte Information sind die Stützen für die Wirksamkeit des AMS über alle Funktionsbereiche.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 7
  • 7.1 — erforderliche Ressourcen bereitstellen
  • 7.2 — Kompetenz sicherstellen; 7.3 — Bewusstsein schaffen
  • 7.4 — interne und externe Kommunikation regeln
  • 7.5 — dokumentierte Information erstellen und lenken
Aktivitäten & Umsetzung
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV V2 sicherstellen
  • Qualifikationsmatrix und Unterweisungsplan je Tätigkeit führen
  • Kommunikationsmatrix und Dokumentenlenkung etablieren
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement aufbauen (Kap. 7.6)

7.1 Ressourcen

Die Geschäftsführung stellt sicher, dass:

  • die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 (Branche BG Verkehr) bemessen und tatsächlich erbracht wird;
  • für arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung, Prüfungen und sicherheitsrelevante Fahrzeugausstattung ein Budget vorhanden ist;
  • eine Stelle für die AMS-Koordination benannt ist (Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. beauftragte Person);
  • Werkstatt, Lager und Betriebshof sicher ausgestattet und instand gehalten werden.

7.2 Kompetenz und Schulung

Funktion / TätigkeitErforderliche QualifikationAuffrischung
BerufskraftfahrerFührerschein der Klasse, Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG)Weiterbildung alle 5 Jahre
GefahrgutfahrerADR-Schulungsbescheinigungalle 5 Jahre
Lagerpersonal mit FlurförderzeugStaplerschein (DGUV Grundsatz 308-001)jährliche Unterweisung
Befähigte Person Hebe-/AnschlagmittelQualifikation nach BetrSichV / TRBS 1203fortlaufend
Fachkraft für ArbeitssicherheitAusbildung nach ASiG / DGUV V2fortlaufende Weiterbildung
ErsthelferErste-Hilfe-Ausbildungalle 2 Jahre
BrandschutzhelferPraxisausbildung (DGUV Information 205-023)3–5 Jahre
Gefahrgut-/AbfallbeauftragterSchulung nach GbV bzw. abfallrechtliche Fachkundenach Vorgabe

Standardunterweisungen aller Beschäftigten

Jährliche Pflichtunterweisung nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4 mit u. a. folgenden Modulen: Verhalten im Straßen- und Hofverkehr, Ladungssicherung, sicheres Heben und Abkippen, Brandschutz und Verhalten im Notfall, Erste Hilfe, tätigkeits- und spartenspezifische Gefährdungen. Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, mehrsprachig soweit erforderlich, mit dokumentierter Verständniskontrolle.

7.3 Bewusstsein

Das Unternehmen fördert das Arbeitsschutzbewusstsein durch Aushänge am Betriebshof und in der Werkstatt (Notrufnummern, Alarmplan, Sicherheitsregeln), durch themenbezogene Aktionen (sicheres Rangieren, Ladungssicherung, Hebevorgänge), durch die sichtbare Vorbildfunktion der Führungskräfte und durch die Rückmeldung von Ergebnissen aus Begehungen und Vorfallauswertungen an die Belegschaft.

7.4 Kommunikation

AnlassEmpfängerKanalFrequenz
Meldepflichtiger UnfallBG Verkehr, Geschäftsführung, FaSiUnfallanzeige; internbinnen 3 Tagen
Beinaheunfall / MangelFaSi, betriebliche FührungMängelmeldersofort
Gefährdung auf TourDispositionTelefon / Funksofort
Ergebnisse Begehung / Auditbetriebliche Führung, BeschäftigteBesprechung, Aushangnach Anlass
Arbeitsschutzziele & Kennzahlenalle Beschäftigten; GesellschafterAushang, Besprechung, Berichtjährlich
Rechtsänderungbetroffene FunktionenUnterweisungnach Anlass

7.5 Dokumentierte Information

Das AMS führt u. a. folgende dokumentierte Informationen:

  • dieses AMS-Handbuch (Dok.-Nr. AMS-HB-001) und die operativen Bausteine 02–06;
  • Gefährdungsregister und Gefährdungslandschaft;
  • schriftliche Pflichtenübertragungen und Bestellungsurkunden;
  • Unterweisungs- und Belehrungsnachweise;
  • Prüfprotokolle (UVV-Prüfung Fahrzeuge, Hebe- und Anschlagmittel, Regalprüfung, Elektroprüfung);
  • Unfall- und Vorfallmeldungen, Verbandbuch;
  • Notfall- und Alarmplan, Begehungs- und Auditberichte;
  • Nachweise des Abfall- und Gefahrguttransports (Begleit-/Übernahmescheine, Betriebstagebuch);
  • Rechts- und Normkataster (Anhang B).

Die Lenkung erfolgt mit Versionskontrolle, geregeltem Zugriff und festgelegten Aufbewahrungsfristen nach den jeweiligen Rechtsvorschriften.

7.6 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ergänzt den gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz um die freiwillige, vorausschauende Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation. Für ein Logistikunternehmen mit körperlich und psychisch fordernden Tätigkeiten ist es ein wirksamer Hebel gegen Krankenstand, Fluktuation und vorzeitiges Ausscheiden — und damit zugleich ein Beitrag zur Betriebsstabilität, der den Erwartungen der Gesellschafter- und Versichererebene (Kap. 4.2) entspricht.

Die drei Säulen

  • Arbeitsschutz — gesetzliche Pflicht, im gesamten AMS geregelt;
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) — Angebot nach §167 SGB IX an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit;
  • Betriebliche Gesundheitsförderung — freiwillige Angebote zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden.

Handlungsfelder und Maßnahmen bei Schach Logistik

HandlungsfeldBezugMaßnahmen (Auswahl)
Bewegung & ErgonomieSitzbelastung, Lastenhandhabung, VibrationRückengerechte Unterweisung, ergonomische und gefederte Fahrersitze, Hebehilfen im Lager, Bewegungspausen
Psychische GesundheitTermindruck, Alleinarbeit (GBU Kap. 6.3)Realistische Disposition, verlässliche Erreichbarkeit, Sensibilisierung für Stressbewältigung, ggf. externes Beratungsangebot
Ernährung & ErholungTouren, Pausen, HitzePausenkultur, Aufenthaltsraum am Betriebshof, Trink- und Hitzeschutzangebote im Sommer
Sucht & FahrtüchtigkeitVerkehrssicherheit, FahrtätigkeitSensibilisierung, niedrigschwelliges Ansprechangebot, klare Regeln zur Fahrtüchtigkeit
Alternsgerechtes ArbeitenDemografie, ErfahrungssicherungTätigkeitswechsel, Wiedereingliederung, Erfahrungstransfer zwischen erfahrenen und neuen Fahrern

Das BGM wird schrittweise aufgebaut. Verantwortlich ist die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Personalwesen; die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten. Wirksamkeitsindikatoren — Krankenstand, Beteiligung an Angeboten, Rückmeldungen der Beschäftigten — fließen in die Managementbewertung (Kap. 9.3) ein.

Schnittstelle zum AMS: BGM und AMS teilen sich Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Kommunikation und Managementbewertung. Das BGM ist damit kein Parallelsystem, sondern eine gesundheitsförderliche Erweiterung des bestehenden AMS-Rahmens.
KAP 8

Betrieb

Die Betriebssteuerung legt fest, wie geplante Schutzmaßnahmen im Tagesbetrieb umgesetzt werden — in den operativen Sparten ebenso wie in den administrativen Prozessen — und wie auf Veränderungen und Notfälle reagiert wird.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 8
  • 8.1.1 — Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen planen und steuern
  • 8.1.2 — Gefährdungen beseitigen, Risiken nach STOP verringern
  • 8.1.3 — Management von Veränderungen; 8.1.4 — Beschaffung, Auftragnehmer
  • 8.2 — Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr regeln
Aktivitäten & Umsetzung
  • Arbeits- und Verfahrensanweisungen für Hochrisiko-Tätigkeiten je Sparte
  • Administrative Prozesse als Wirkbereich des AMS steuern (Kap. 8.2)
  • Subunternehmer-Eignung prüfen, Schnittstellen nach §8 ArbSchG regeln
  • Notfall- und Alarmplan pflegen, jährlich üben und auswerten

8.1 Betriebliche Steuerung und Prozesslandschaft

Die Prozesslandschaft fasst die Tätigkeiten der Schach Logistik GmbH zu einem Gesamtbild zusammen. Der Kernprozess existiert in sparten-spezifischen Varianten (Kapitel L); Führungs- und Unterstützungsprozesse wirken spartenübergreifend. Der Arbeitsschutz ist kein separater Prozess, sondern in jeden Kernprozessschritt eingebettet.

Führungsprozesse
UnternehmenssteuerungStrategie, Ziele, Ressourcen, Managementbewertung
Arbeitsschutz-SteuerungAMS-Koordination, Gefährdungsbeurteilung, Auditprogramm
ComplianceRecht, GüKG, Abfall- und Gefahrgutrecht
Kernprozess — sparten-spezifisch (Kapitel L)
Auftrag & DispositionAnnahme, Prüfung, Fahrzeug- und Fahrereinteilung
Anfahrt & BeurteilungStell-/Abkipp-/Verladestelle, Gefährdungslage vor Ort
DurchführungHeben, Abkippen, Umschlag, Beförderung
Transport & SicherungLadungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten
Abschluss & NachweisEntladung, Belege, Begleit-/Übernahmescheine
Unterstützungsprozesse
Fuhrpark & WerkstattWartung, UVV- und Hebemittelprüfung
Personal & QualifikationEinstellung, Unterweisung, Führerschein-/ADR-Kontrolle
Kaufmännische VerwaltungAbrechnung, Versicherung, Beschaffung
IT & TelematikTachograf, Ortung, Kommunikation

Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für Hochrisiko-Tätigkeiten

AnweisungBezug GefährdungsregisterVerbindlich für
AA Absetzvorgang & StellplatzbeurteilungG-06 bis G-09Sparte L1
AA Hakenlift-BetriebG-10, G-11Sparte L2
AA Abkippvorgang MuldenkipperG-12, G-13Sparte L3
AA LadungssicherungG-16L3, L5, L6
AA Be- und Entladen / AufstiegG-14, G-15, G-17L5, L6
AA Flurförderzeuge & LagerG-18 bis G-20Sparte L6
AA Rangieren auf dem BetriebshofG-04alle Sparten
AA Abfall- und GefahrguttransportG-24, G-25L1–L3, L5

Management von Veränderungen

Vor jeder geplanten Veränderung — neues Fahrzeug oder Aufbau, neue Sparte oder Tätigkeit, Umbau des Betriebshofs, Wechsel auf einer Schlüsselposition — wird die Gefährdungsbeurteilung geprüft und angepasst. Verantwortlich ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Abstimmung mit der betrieblichen Führung.

8.2 Administrative Prozesse und Verwaltung

Der Arbeitsschutz endet nicht am Werkstor: Die administrativen Prozesse steuern den operativen Betrieb und tragen damit eigene Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen. Dieses Kapitel arbeitet die Verwaltungsprozesse als eigenständigen Wirkbereich des AMS aus.

Disposition — sicherheitskritische Steuerungsfunktion

Die Disposition ist die Schaltstelle zwischen Auftrag, Fahrzeug, Fahrer und Nachweisführung. Ihre Entscheidungen wirken unmittelbar auf den Arbeitsschutz: Eine realistische Touren- und Lenkzeitplanung verhindert Übermüdung (G-02) und Termindruck (G-27); die korrekte Fahrzeug-Auftrags-Zuordnung verhindert Über- und Fehlbeladung; die Nachweisprüfung sichert die abfallrechtliche Konformität. Die Disposition selbst unterliegt einer hohen psychischen Belastung durch Bildschirmarbeit, Zeitdruck und Konfliktlagen — sie ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Personalwesen

Das Personalwesen sichert die Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen: Kontrolle von Führerschein und Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrer-Qualifikation und ADR-Bescheinigung, Steuerung der Erst- und Wiederholungsunterweisungen, Veranlassung der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Begleitung der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung. Es führt die Nachweiskartei und stellt die mehrsprachige Erreichbarkeit der Belegschaft sicher.

Fuhrparkmanagement

Das Fuhrparkmanagement verantwortet das Prüf- und Wartungsregime: UVV-Prüfung der Fahrzeuge, wiederkehrende Prüfung der Hebe- und Anschlagmittel durch befähigte Personen, Hauptuntersuchung, Reifen- und Bremsenmanagement sowie die Sperrung mangelhafter Fahrzeuge. Das Prüffristenkataster ist termingesteuert zu führen.

Kaufmännische Verwaltung

Die kaufmännische Verwaltung wirkt über die Beschaffung (Arbeitsschutzkriterien bei Fahrzeug-, Geräte- und PSA-Einkauf), über das Versicherungs- und Schadenmanagement (Schnittstelle zu den Erwartungen der Versicherer, siehe 4.2) und über die Budgetierung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Auch die Verwaltungsarbeitsplätze selbst unterliegen dem AMS — Bildschirmarbeit, Sitzbelastung und psychische Belastung sind zu beurteilen.

Beschaffung und Subunternehmer

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten, Arbeits- und Schutzmitteln werden Arbeitsschutzanforderungen mitgeprüft. Beim Einsatz von Subunternehmern (Sparte L4) erfolgen Eignungsprüfung — GüKG-Lizenz, Versicherung, Qualifikation —, schriftliche Festlegung der Schnittstellen, sicherheitsbezogene Einweisung und Leistungsbewertung; die Koordination richtet sich nach §8 ArbSchG.

8.3 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Die Schach Logistik GmbH unterhält einen Notfall- und Alarmplan für die relevanten Szenarien:

  • Verkehrsunfall auf Tour — Melde- und Notrufkette, Erreichbarkeit der Disposition, Verhalten an der Unfallstelle, Absicherung;
  • Unfall auf dem Betriebshof oder in der Werkstatt — Erste Hilfe, Verbandbuch, Ersthelfer, Notruf;
  • Brand — Brandschutzordnung, Feuerlöscher, Brandschutzhelfer, Räumung, Flucht- und Rettungswege;
  • Gefahrgut-/Abfallereignis — Verhalten bei Freisetzung, Notfallausrüstung im Fahrzeug, schriftliche Weisungen nach ADR;
  • Notfall bei Alleinarbeit auf Tour — Telematik-Ortung, Meldekette, regelmäßige Erreichbarkeitskontrolle.

Notfallpläne werden mindestens jährlich überprüft, geübt und nach realen Vorfällen ausgewertet. Notrufnummern und Alarmplan sind am Betriebshof ausgehängt.

KAP 9

Bewertung der Leistung

Die Schach Logistik GmbH überwacht, misst und bewertet ihre Arbeitsschutzleistung systematisch über Kennzahlen, interne Audits und die jährliche Managementbewertung.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 9
  • 9.1.1 — Arbeitsschutzleistung überwachen, messen, analysieren
  • 9.1.2 — Einhaltung der bindenden Verpflichtungen bewerten
  • 9.2 — internes Audit planen und durchführen
  • 9.3 — Managementbewertung durch die oberste Leitung
Aktivitäten & Umsetzung
  • Kennzahlen im AMS-Dashboard erheben und mit Ist-Daten befüllen
  • Compliance je Vorschrift gegen das Rechtskataster bewerten
  • Jährliches internes Audit gegen die Reifegradmatrix
  • Jährliche Managementbewertung mit allen Eingaben, Bericht an die Gesellschafter

9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

Folgende Kennzahlen werden erhoben und im AMS-Dashboard visualisiert: AMS-Reifegradindex, Unfallquote (meldepflichtige Unfälle je 1.000 Beschäftigte), Krankenstand, Anteil aktueller Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungs- und Prüfquoten, Stand der DGUV-V2-Betreuung, Begehungsquote. Die Bewertung der Einhaltung bindender Verpflichtungen erfolgt anhand des Rechtskatasters.

Datenstand: Im Aufbaustand sind Teile der quantitativen Kennzahlen Strukturplatzhalter; sie werden vor dem Audit mit den betrieblichen Ist-Daten (Unfallanzeigen, Verbandbuch, AU-Statistik, Prüfnachweise) befüllt.

9.2 Internes Audit

Mindestens einmal jährlich findet ein internes AMS-Audit statt. Das Auditprogramm wird von der Geschäftsführung genehmigt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit koordiniert; externe Auditoren können einbezogen werden. Auditbasis sind die Reifegradmatrix und die Kapitel der ISO 45001. Auditbefunde werden mit den Auditierten besprochen, Korrekturmaßnahmen mit Frist und Verantwortlichem festgelegt und im Maßnahmen-Tracker verfolgt.

9.3 Managementbewertung

Die Geschäftsführung führt jährlich eine Managementbewertung des AMS durch. Eingaben sind u. a.: Status der Arbeitsschutzziele, Veränderungen interner und externer Faktoren, Kennzahlen und Trends, Vorfälle und Beinaheunfälle, Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, interne und externe Auditbefunde, Ergebnisse der Beschäftigtenbeteiligung sowie Rechtsänderungen. Ergebnisse sind die Arbeitsschutzziele des Folgejahres, eine etwaige Anpassung der Politik, der Ressourcenbedarf und Verbesserungsanweisungen. Das Protokoll wird den Beschäftigten kommuniziert und der Gesellschafterebene berichtet.

KAP 10

Verbesserung

Das AMS ist ein lernendes System, das aus Vorfällen, Beinaheunfällen, Begehungen und externen Erkenntnissen fortlaufend verbessert wird.
ISO 45001 — Anforderungen Kap. 10
  • 10.1 — Verbesserungsmöglichkeiten bestimmen
  • 10.2 — Vorfälle und Nichtkonformitäten untersuchen, Korrekturmaßnahmen ergreifen
  • 10.3 — fortlaufende Verbesserung der AMS-Wirksamkeit
Aktivitäten & Umsetzung
  • Vorfallverfahren mit Ursachenanalyse und Wirksamkeitsprüfung anwenden
  • Zentralen Maßnahmen-Tracker mit Verantwortlichen und Fristen führen
  • PDCA-Zyklus leben, Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten aufnehmen
  • AMS schrittweise zum integrierten Managementsystem ausbauen (IMS-Roadmap)

10.1 Vorfälle, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Bei Vorfällen oder festgestellten Abweichungen erfolgt ein strukturiertes Verfahren:

Erfassung Sofortmaßnahmen Ursachenanalyse Korrekturmaßnahme Wirksamkeitsprüfung Dokumentation

Werkzeuge: Mängelmelder (auch anonym), Verbandbuch in Betrieb und Fahrzeugen, Unfallanzeige an die BG Verkehr bei meldepflichtigen Unfällen, zentraler Maßnahmen-Tracker mit Verantwortlichem und Frist, Ursachenanalyse bei schweren oder wiederkehrenden Vorfällen.

10.2 Fortlaufende Verbesserung

Die Verbesserung folgt dem PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act). Die Beschäftigten werden ausdrücklich aufgefordert, Verbesserungsvorschläge einzureichen; diese werden bewertet und — soweit geeignet — umgesetzt. Das AMS wird so schrittweise zu einem integrierten Managementsystem ausgebaut (siehe IMS-Roadmap, Baustein 06): Verkehrsleitung als Stufe 2, Entsorgungsfachbetrieb als Stufe 3.

Beispiel PDCA-Zyklus „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung":
  • Plan: Die Reifegradmatrix weist die psychische Belastung als größte Lücke aus; die Geschäftsführung beschließt die Ausarbeitung der GefBU Psyche.
  • Do: Beurteilung der Belastung in Disposition und Fahrdienst (Termindruck, Alleinarbeit, lange Touren).
  • Check: Auswertung; Schwerpunkte sind unrealistische Touren und fehlende Erreichbarkeitsregeln.
  • Act: Realistische Tourenplanung, Erreichbarkeits- und Pausenregelungen, Anpassung der Disposition.
ANHANG A

Pflichtenübertragungs-Matrix

Schriftliche Pflichtenübertragungen von der Geschäftsführung an die operativen Verantwortungsebenen nach §13 ArbSchG und §130 OWiG.
ÜbertragendEmpfängerÜbertragene PflichtenForm
GeschäftsführungExterne Fachkraft für Arbeitssicherheit (Arbeitsschutzbetreuer)Prozessverantwortung für Gefährdungsbeurteilung, Begehungs- und Auditprogramm, Unterweisungskonzept und AMS-Koordination; Beratung und Berichtswesen (ASiG §6); Bericht- und Eskalationspflichtschriftliche Bestellung + Leistungsvereinbarung
GeschäftsführungBetriebsarztProzessverantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Vorsorgekataster; Beratung zu Tauglichkeit und Eingliederung (ASiG §3); Mitwirkung an der GBU psychischer Belastung; Rückmeldepflichtschriftliche Bestellung + Leistungsvereinbarung
GeschäftsführungDispositionRealistische Touren-/Lenkzeitplanung, Nachweisprüfung Abfalltransportschriftlich (Stellenbeschreibung)
GeschäftsführungFuhrpark-/WerkstattleitungPrüf- und Wartungsregime, UVV-Prüfungen, Werkstattsicherheitschriftlich
GeschäftsführungLagerleitungFlurförderzeug- und Regalsicherheit, Verkehrswege, Unterweisung Lagerschriftlich
betriebliche FührungSicherheitsbeauftragteBeobachtung, Meldung, Begleitung von Begehungen (DGUV V1 §20)schriftliche Bestellung
GeschäftsführungBrandschutzbeauftragterBrandschutzorganisation, Notfall-/Räumungsübung, Brandschutzhelferschriftliche Bestellung
GeschäftsführungGefahrgut-/AbfallbeauftragterADR-Pflichten, Nachweisführung KrWG, Betriebstagebuchschriftliche Bestellung
GeschäftsführungBefähigte PersonenWiederkehrende Prüfung von Hebe- und Anschlagmitteln (BetrSichV)schriftliche Beauftragung
Vorlagen für Pflichtenübertragungen sind in Anhang E hinterlegt. Pflichtenübertragungen sind mindestens alle 3 Jahre sowie bei Personalwechsel zu prüfen und anzupassen.
ANHANG B

Rechts- und Normkataster

Verzeichnis der für die Schach Logistik GmbH einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Normen. Pflege durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jährliche Aktualisierung.

B.1 Arbeitsschutzrecht — Bundesrecht

ArbSchGASiGArbZGArbStättVBetrSichVGefStoffVLasthandhabVLärmVibrationsArbSchVArbMedVVPSA-BVSGB VIISGB IXOWiG §130

B.2 Verkehrs- und Güterkraftverkehrsrecht

GüKGVO (EG) 1071/2009VO (EG) 561/2006FPersG / FPersVStVGStVOStVZOBKrFQGFeVCMREU-Mobilitätspaket

B.3 Abfall- und Gefahrgutrecht

KrWGNachwVAbfAEVEfbVADRGGVSEBGbV

B.4 DGUV-Vorschriften und Regeln

DGUV V1DGUV V2DGUV V3DGUV V68 (Flurförderzeuge)DGUV V70 (Fahrzeuge)DGUV V79DGUV Regel 100-500DGUV Regel 108-007DGUV Grundsatz 308-001

B.5 Technische Regeln und Normen

TRBS 1112 / 1203TRGS 559 (Staub)ASR A1.3 / A1.5 / A1.8 / A2.2 / A3.5VDI 2700 ff. (Ladungssicherung)DIN EN 1501DIN EN 15635 (Regalprüfung)DIN ISO 45001:2018DIN ISO 45003 (Psyche)

ANHANG C

Glossar & Abkürzungen

AbkürzungBedeutung
ADREuropäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
AMSArbeitsschutzmanagementsystem
ArbSchGArbeitsschutzgesetz
ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ASAArbeitsschutzausschuss (ASiG §11)
BALMBundesamt für Logistik und Mobilität
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
BG VerkehrBerufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
BKrFQGBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
EfbVEntsorgungsfachbetriebeverordnung
FaSiFachkraft für Arbeitssicherheit
GefBUGefährdungsbeurteilung
GüKGGüterkraftverkehrsgesetz
HLSHigh Level Structure (gemeinsame Grundstruktur der ISO-Managementsystemnormen)
IMSIntegriertes Managementsystem
KrWGKreislaufwirtschaftsgesetz
LAVGLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg
NachwVNachweisverordnung (Abfallrecht)
OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
PSAPersönliche Schutzausrüstung
RPZRisikoprioritätszahl (Wahrscheinlichkeit × Schwere)
STOPSubstitution – Technisch – Organisatorisch – Personenbezogen (Maßnahmenrangfolge)
UVTUnfallversicherungsträger
UVVUnfallverhütungsvorschrift
ANHANG D

Geltungsbereich nach Leistungssparte

Übersicht der sechs Leistungssparten mit zuständigem Unfallversicherungsträger und AMS-Schwerpunkten.
SparteTätigkeitsklasseZust. UVTAMS-Schwerpunkte
L1 AbsetzcontainerBau · EntsorgungBG VerkehrHebevorgänge, Standsicherheit, Freileitungen, öffentlicher Verkehrsraum
L2 AbrollcontainerBau · EntsorgungBG VerkehrHakenlift-Betrieb, Kippgefahr, Quetsch-/Scherstellen
L3 MuldenkipperBau · SchüttgutBG VerkehrAbkippen, Umkippen, Staub, Rückwärtsfahren
L4 LKW-VermittlungVermittlungBG VerkehrVerantwortungsabgrenzung, Eignungsprüfung, Koordination §8 ArbSchG
L5 FrachttransportFracht · FernverkehrBG VerkehrÜbermüdung, Ladungssicherung, fremde Rampen, Auslandseinsatz
L6 Logistik-DienstleistungenLogistik · LagerBG VerkehrFlurförderzeuge, Regalsicherheit, Lastenhandhabung, Lärm
Querschnitt Abfall/Entsorgung: Sobald die Sparten L1–L3 Abfälle befördern, treten zusätzliche Pflichten aus dem Abfall-, Nachweis- und Gefahrgutrecht hinzu (siehe Kapitel L, Querschnitt LQ).
ANHANG E

Mitgeltende Dokumente und Vorlagen

Dok.-Nr.TitelVerantwortlich
AMS-AA-001Arbeitsanweisung Absetzvorgang & StellplatzbeurteilungFuhrparkleitung
AMS-AA-002Arbeitsanweisung Hakenlift-BetriebFuhrparkleitung
AMS-AA-003Arbeitsanweisung Abkippvorgang MuldenkipperFuhrparkleitung
AMS-AA-004Arbeitsanweisung LadungssicherungDisposition
AMS-AA-005Arbeitsanweisung Flurförderzeuge & LagerLagerleitung
AMS-AA-006Arbeitsanweisung Abfall- und GefahrguttransportGefahrgut-/Abfallbeauftragter
AMS-FO-001Formular PflichtenübertragungGeschäftsführung
AMS-FO-002Formular UnterweisungsnachweisPersonalwesen
AMS-FO-003Formular MängelmelderFaSi
AMS-FO-004Vorlage BegehungsprotokollFaSi
AMS-FO-005Prüffristenkataster Fahrzeuge / HebemittelFuhrpark-/Werkstattleitung
AMS-FO-006Notfall- und AlarmplanBrandschutzbeauftragter

Revisionshistorie

Rev.DatumÄnderungVerantwortlich
1.02026-05-21Erstausgabe AMS-Handbuch (FiPP-Basis)PRO TEMPRE
2.02026-05-21Leistungssparten-Kapitel L ergänzt; Schach-Logistik-StylingPRO TEMPRE
3.02026-05-22Vollausbau auf FiPP-Tiefe: Sidebar-Navigation, erweiterte Stakeholder-/Gesellschafteranalyse (4.2), Vier-Ebenen-Verantwortungsmodell (5.3), Kapitel administrative Prozesse (8.2)PRO TEMPRE
3.12026-05-22Anforderungs- und Aktivitätenblöcke nach ISO 45001 je Kapitel 4–10; Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ergänzt (6.3); Betriebliches Gesundheitsmanagement ergänzt (7.6)PRO TEMPRE
Schach Logistik GmbH — AMS-Handbuch · DIN ISO 45001:2018 · Baustein 01 · Dok.-Nr. AMS-HB-001
erstellt durch PRO TEMPRE · Wolfram Löbnitz