Schach Logistik · Gefährdungsbeurteilung
GBU nach §5 ArbSchG · Maßnahmen & Ziele
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DIN ISO 45001:2018 · §5 ArbSchG — das operative Werkzeug

Gefährdungs­beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung der Schach Logistik GmbH — aufgebaut auf allen 42 Risiken des Gefährdungsregisters (32 Gefährdungen und 10 Unternehmensrisiken). Sie überführt die identifizierten Risiken in acht Beurteilungsbereiche mit konkretem Maßnahmenpaket, Verantwortlichen und Fristen sowie sieben Arbeitsschutzzielen.

8 Beurteilungsbereiche · 27 Maßnahmen · 7 Arbeitsschutzziele · §5 ArbSchG
1Der GBU-Prozess nach §5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein wiederkehrender Zyklus. Dieses Tool deckt die Schritte 1 bis 5 ab; Schritt 6 und 7 werden laufend fortgeschrieben.

SCHRITT 1
Vorbereiten
Bereiche und Tätigkeiten abgrenzen
SCHRITT 2
Gefährdungen ermitteln
42 Risiken im Register
SCHRITT 3
Risiko beurteilen
Ausgangsrisiko W×S
SCHRITT 4
Maßnahmen festlegen
STOP-Prinzip, Verantwortliche, Fristen
SCHRITT 5
Durchführen
Maßnahmenplan abarbeiten
SCHRITT 6
Wirksamkeit prüfen
Restrisiko bewerten
SCHRITT 7
Fortschreiben
jährlich und anlassbezogen
2Arbeitsschutzziele

Aus den Risikoclustern werden sieben übergeordnete Arbeitsschutzziele abgeleitet. Jeder Beurteilungsbereich (Abschnitt 3) ist einem Ziel zugeordnet; die Zielerreichung wird in der Managementbewertung verfolgt.

3Gefährdungsbeurteilung nach Beurteilungsbereichen

Die 42 Risiken sind zu acht Beurteilungsbereichen gebündelt. Jeder Bereich weist die zugeordneten Risiken, das höchste Ausgangs- und Restrisiko, das Maßnahmenpaket (mit STOP-Stufe, Verantwortlichem, Frist und Status) sowie die Wirksamkeitskontrolle aus. Klick auf einen Status schaltet ihn weiter.

4Maßnahmenplan — Gesamtübersicht

Alle Maßnahmen der acht Bereiche in einer steuerbaren Gesamtübersicht. Status wird per Klick fortgeschaltet; der Fortschritt zählt umgesetzte und wirksame Maßnahmen.

Prozessverantwortung: Maßnahmen mit dem Verantwortlichen „FaSi" liegen bei der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit als zugeordnetem Prozess-Owner, Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Betriebsarzt. Beide externen Betreuer sind über schriftliche Bestellung und Leistungsvereinbarung mit verbindlicher Mitwirkungs-, Bericht- und Eskalationspflicht in die Verantwortung genommen (Handbuch Kap. 5.3). Die Letztverantwortung verbleibt bei der Geschäftsführung (§13 ArbSchG).
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Nr.MaßnahmeBereichSTOPVerantwortlichFristStatus
5Wiederkehrende Aufgaben & Belehrungstermine

Belehrungen, Unterweisungen und Prüfungen sind keine einmaligen Maßnahmen, sondern wiederkehrende Pflichten. Sie ergänzen den Maßnahmenplan (Abschnitt 4) um den Daueraufgaben-Teil der Gefährdungsbeurteilung und werden über Terminüberwachung gesteuert. Die personenbezogenen Einzeltermine — Vorsorge, Führerscheinkontrolle, Ersthelfer-Auffrischung — führt der Vorsorge- und Führerscheinkataster (Baustein 09) mit Terminampel.

Wiederkehrende AufgabeIntervallVerantwortlichRechts- / Normbezug
Jährliche Unterweisung aller BeschäftigtenjährlichVorgesetzte / FaSi§12 ArbSchG · DGUV V1 §4
Erst- / Einstellungsunterweisungbei Einstellung · anlassbezogenVorgesetzte§12 ArbSchG
Fahrerunterweisung Ladungssicherung & FahrzeugbedienungjährlichFuhrparkleitungDGUV V70 · VDI 2700
ADR-Gefahrgutunterweisung der Fahrerjährlich (Schein 5 Jahre)GefahrgutbeauftragterADR 1.3 · GbV
Belehrung zum Umgang mit AbfällenjährlichAbfallbeauftragterKrWG · GefStoffV
Brandschutz- und Notfallunterweisung, RäumungsübungjährlichBrandschutzbeauftragterASR A2.2 · DGUV V1
Erste-Hilfe-Auffrischung der Ersthelferalle 2 JahrePersonalwesenDGUV V1 §26
Brandschutzhelfer-Auffrischungalle 3–5 JahreBrandschutzbeauftragterASR A2.2 · DGUV I 205-023
FührerscheinkontrollehalbjährlichPersonalwesen / DispositionStVG (Halterverantwortung)
Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Modul 95)alle 5 JahrePersonalwesenBKrFQG
Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Intervall (24–36 Monate)Personalwesen / BetriebsarztArbMedVV
UVV-Prüfung der FahrzeugejährlichWerkstattleitungDGUV V70 · BetrSichV
Prüfung der Hebe- und Anschlagmittel (befähigte Person)jährlichWerkstattleitungBetrSichV §14
Regalprüfung im LagerjährlichLagerleitungDGUV Regel 108-007 · DIN EN 15635
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittelnach Frist (Richtwert jährlich)WerkstattleitungDGUV Vorschrift 3
Sicherheitsbegehung Betriebshof, Werkstatt, Lagermindestens jährlichFachkraft für ArbeitssicherheitDGUV V2 · ISO 45001 §9.1
Überprüfung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungjährlich + anlassbezogenFachkraft für Arbeitssicherheit§5 ArbSchG
Managementbewertung des AMSjährlichGeschäftsführungISO 45001 §9.3
Wirksamkeitskontrolle & Fortschreibung (Schritt 6/7): Nach Umsetzung jeder Maßnahme prüft die Fachkraft für Arbeitssicherheit das verbleibende Restrisiko. Die gesamte Gefährdungsbeurteilung wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen — bei neuen Tätigkeiten, Fahrzeugen, Rechtsänderungen oder nach Vorfällen — fortgeschrieben. Stand und Zielerreichung gehen in die Managementbewertung (Handbuch Kap. 9.3) ein.
Schach Logistik GmbH — Gefährdungsbeurteilung · §5 ArbSchG · DIN ISO 45001:2018 · Baustein 07
erstellt durch PRO TEMPRE · Wolfram Löbnitz